Rechtsprechung
LG Berlin, 10.08.2000 - 16 O 421/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.06.2000 - 16 O 421/00
- LG Berlin, 10.08.2000 - 16 O 421/00
Wird zitiert von ...
- AG Ludwigshafen, 17.02.2006 - 2b C 509/05
Auch einmalige Spam-Zusendung begründet Unterlassungsanspruch
Aus der bloßen Speicherung der Adressen des Klägers in einer Datenbank kann noch nicht der Schluss auf eine Einwilligung gesehen werden, dies kann allenfalls belegen, dass die betreffenden Adressen registriert wurden, nicht jedoch, dass es auch der Inhaber dieser Adressen und nicht ein Dritter war, der diese Registrierung veranlasst hat ( LG Berlin, Urteil vom 10.8.2000, Az. 16 O 421/00, hier zitiert nach juris).